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   BVerwG, 20.09.1978 - II WDB 26.76   

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https://dejure.org/1978,2873
BVerwG, 20.09.1978 - II WDB 26.76 (https://dejure.org/1978,2873)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1978 - II WDB 26.76 (https://dejure.org/1978,2873)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1978 - II WDB 26.76 (https://dejure.org/1978,2873)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.10.1968 - I WDB 10.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1978 - 2 WDB 26.76
    Für unverbindlich wurden ferner Befehle gehalten, die unter Verstoß gegen den das ganze öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel eingesetzt werden, um einen rechtlichen Erfolg zu erzielen, der offensichtlich bereits anderweitig gewährleistet ist (vgl. BDH Beschluß vom 8. November 1963 - WDB 24/63 - und BDH NZWehrr 1968, 149 = RiA 1968, 159) und solche, denen über ihre Rechtswidrigkeit hinaus ein solcher Mangel anhaftet, daß die Annahme ihrer Verbindlichkeit mit dem Sinn des Befehlsverhältnisses unvereinbar wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 8. Oktober 1968 - 1 WDB 10/68).
  • BDH, 08.11.1963 - WDB 24/63
    Auszug aus BVerwG, 20.09.1978 - 2 WDB 26.76
    Für unverbindlich wurden ferner Befehle gehalten, die unter Verstoß gegen den das ganze öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel eingesetzt werden, um einen rechtlichen Erfolg zu erzielen, der offensichtlich bereits anderweitig gewährleistet ist (vgl. BDH Beschluß vom 8. November 1963 - WDB 24/63 - und BDH NZWehrr 1968, 149 = RiA 1968, 159) und solche, denen über ihre Rechtswidrigkeit hinaus ein solcher Mangel anhaftet, daß die Annahme ihrer Verbindlichkeit mit dem Sinn des Befehlsverhältnisses unvereinbar wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 8. Oktober 1968 - 1 WDB 10/68).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Die Öffentlichkeitsarbeit ist nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate darauf gerichtet, der Öffentlichkeit einen "Einblick in das Leben der Truppe" zu vermitteln, die "Verbundenheit der Bundeswehr mit der Bevölkerung" zu pflegen sowie das "Verständnis und das Gefühl für die Mitverantwortung der Bevölkerung für die Aufgaben der Streitkräfte" zu wecken und zu festigen (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1961 a.a.O., vom 16. Februar 1967 a.a.O., vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 18.69 -, vom 20. September 1978 - BVerwG 2 WDB 26.76 - NZWehrr 1978, 224 und vom 24. August 1983 - BVerwG 1 WB 35.81 - BVerwGE 76, 110 = NZWehrr 1984, 76).
  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00

    Disziplinarische Ahndung der Durchführung und Duldung einer Unteroffiziersprüfung

    Um eine solche Angelegenheit handele es sich in der Regel bei dienstlichen Veranstaltungen geselliger Art (Beschluss vom 20. September 1978 - BVerwG 2 WDB 26.76 -).
  • BVerwG, 04.07.2001 - 2 WD 52.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung mehrerer Befehle -

    Folglich dient ein entsprechender Befehl zur Teilnahme - mittelbar - auch der Erfüllung des Verteidigungsauftrages, weil eine Armee ohne Pflege der Kameradschaft und ohne Erziehung zur Gemeinschaft ihren Auftrag nicht erfüllen kann (Beschluss vom 20. September 1978 - 2 WDB 26.76 - <NZWehrr 1978, 224 [226] >); insoweit ist auch auf den Erlass des BMVg vom 15. Mai 1981 über dienstliche Veranstaltungen geselliger Art (VMBl 1981, 239 [f.]) zu verweisen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 20. September 1978 - 2 WDB 26.76 - ) kann von einem Soldaten erwartet werden, dass er einen ihm erteilten Befehl jedenfalls zunächst befolgt, gegebenenfalls dessen Rechtswidrigkeit erst später im Wege der Beschwerde geltend macht.

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